Hinweise zum Einreichen von Anträgen

Allgemeine Informationen zur Einreichung Ihres Antrags

Auf dieser Seite erfahren Sie, ob Ihr Projekt generell förderfähig ist. Weiterhin können Sie hier alle relevanten Informationen und formellen Anforderungen für die Antragsstellung finden. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular.

  • Förderfähig sind alle gemeinnützigen Vereine, Organisationen, Initiativen und Einrichtungen mit Standort in Thüringen.
  • Förderfähig sind alle gemeinnützige Vereine, Organisationen, Initiativen und Einrichtungen, die dazu befähigt sind, Spendenbescheinigungen nach §10b EstG auszustellen.
  • Förderungsfähig sind sämtliche Maßnahmen, die sich einem der nachfolgenden Bereiche zuordnen lassen:

    • Umwelt
      Förderfähig sind alle Vorhaben, die sich dem Umweltschutz zuordnen lassen.

      Bildung
      Förderfähig sind Vorhaben, die der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen. Dabei sind alle Vorhaben, die sich von Kinderkrippe bis Ende der Schulzeit einordnen lassen, förderfähig.

      Soziales
      Förderfähig sind Projekte, die sich mit der Lebenssituation von Menschen befassen und diese unterstützen.

      Kunst und Kultur
      Förderfähig sind Projekte in allen Bereichen von Kunst und Kultur – wie bspw. Musik, Literatur, Theater und Kino.

      Breitensport
      Förderfähig sind Sportvereine, die nicht dem Profi-Sport und/oder Leistungssport zuzuordnen sind. Die Vorhaben sollen Kindern und Jugendlichen den Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen.

  • Die Spenden dürfen nur für konkrete Projekte und Initiativen eingesetzt werden, nicht jedoch zur Kapitalbildung und/oder Deckung von laufenden Verwaltungskosten. Nicht förderungsfähig sind Maßnahmen, die üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben des Antragsstellers zu erfüllen sind. Weiterhin sind parteipolitische, religiöse oder weltanschauliche Vorhaben nicht förderungsfähig.
  • Anträge werden ausschließlich über die folgende Website entgegengenommen: jabil.com/contact/locations/jena/jena-donations/application
  • Die Beschreibung des Projektes sollte eine Din A4-Seite nicht überschreiten. Dabei sollte die Organisation in max. 700 Zeichen, das konkrete Vorhaben in max. 900 Zeichen beschrieben werden (jeweils ohne Leerzeichen gezählt). Weiterhin sollten besondere Stärken der Organisation und die Tätigkeitsschwerpunkte aufgezeigt werden.
  • Anträge können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache eingereicht werden.
  • Anträge können generell ganzjährig gestellt werden. Die Kommission entscheidet jedoch nur einmal pro Jahr über die Anträge. Um in dem Jahr der Antragsstellung berücksichtigt zu werden, müssen die Anträge bis spätestens 31.05. eingegangen sein. Die Auszahlung erfolgt jedes Jahr zum 30.06.
  • Mit dem Antrag verpflichtet sich der Antragssteller im Falle einer positiven Entscheidung auf Wunsch Vertretern von Jabil Optics über das geförderte Vorhaben mit einem kurzen Bericht Auskunft zu geben und die Mittelverwendung zu erläutern. Weiterhin erlaubt der Antragssteller Jabil Optics im Falle einer positiven Entscheidung öffentlich über das gesponserte Vorhaben zu kommunizieren.
  • Im Falle einer negativen Entscheidung kann sich der Antragsteller im nächsten Jahr erneut auf eine Förderung bewerben. Ein erneuter Antrag ist zu stellen. Antragsteller, die im vorherigen Antragszeitraum eine Förderung erhalten haben, können sich ebenso erneut bewerben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Anträge, die noch keine Förderung erhalten haben, vorrangig bewertet werden.
  • Die Entscheidung über die Anträge wird einmal pro Jahr im Juni gefällt. Alle Antragssteller werden nach der Sitzung der Kommission zeitnah informiert. Eine Begründung bei einer negativen Entscheidung muss nicht erfolgen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres. Nach Erhalt der Förderung muss der Antragssteller eine Spendenbescheinigung ausstellen. Insgesamt werden maximal zehn Projekte mit einem maximalen Fördervolumen von jeweils 500 € gefördert.
  • Der Antragssteller verpflichtet sich, im Falle einer positiven Entscheidung, über die Verwendung der Förderung Auskunft zu erteilen. Dazu hat der Antragssteller einen kurzen Bericht inkl. Bildnachweisen bis spätestens zwölf Monate nach Erhalt (bevorzugt sechs Monate) zu erbringen.